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Bei diesem Film handelt es sich um "Zeugin der Anklage" aus dem Jahr 1957.
Es existiert auch noch "Zeugin der Anklage" (2016).
 

Zeugin der Anklage

(Witness for the Prosecution)

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USA , Originalsprache: Englisch
, FSK ab 12

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(Regie)

(Drehbuch)
(Drehbuch)
(Drehbuch)

(Produktion)
(Produktion)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)

: Sir Wilfrid Robarts
: Leonard Stephen Vole
: Christine Helm Vole
: Miss Plimsoll
: Mr. Brogan-Moore
: Mr. Mayhew
: Carter (Butler)
: Staatsanwalt Myers
: Janet McKenzie
: Inspektor Hearne
: Richter
: Emily Jane French
: Diana
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Zeugin der Anklage (Originaltitel: Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer Spielfilm des Regisseurs Billy Wilder aus dem Jahr 1957. Der in London spielende Gerichtskrimi ist eine Adaption des gleichnamigen Theaterstücks der Schriftstellerin Agatha Christie aus dem Jahr 1953. Der Film errang 1958 sechs Oscar-Nominierungen und wurde 2008 vom American Film Institute in seine Liste der "besten Gerichtsdramen aller Zeiten" aufgenommen.

Titel zu diesem Film:

» Zeugin der Anklage
» Witness for the Prosecution
» Billy Wilder: Zeugin der Anklage

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Handlung:

1952: Der bekannte Londoner Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts übernimmt, kaum nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen, einen scheinbar aussichtslosen Fall, den der Solicitor Mayhew ihm andient. Sein Mandant, der arbeitslose, aber sehr charismatische Handelsvertreter Leonard Vole, wird verdächtigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Ein Motiv hätte er, denn die Witwe hatte ihrem Schützling zuvor ihr Vermögen vermacht. Leonard Vole erklärt aber steif und fest, unschuldig zu sein und von dem Testament nichts gewusst zu haben. Vole wird in Wilfrids Kanzlei festgenommen.

Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst der Inspektor Hearne von Scotland Yard und danach Janet McKenzie, die alte und ergebene Haushälterin der Witwe als Zeugen der Anklage, die durch den Staatsanwalt Myers vertreten wird, vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber durch geschicktes Verhör, die Aussagen beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin Christine, die aus Deutschland stammende Ehefrau des Angeklagten. Sie tritt auf als Christine Helm, erklärt, nicht rechtmäßig mit Leonard Vole verheiratet zu sein, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer.

Sir Wilfrid, der Barrister Brogan-Moore und Mr. Mayhew versuchen unter Aufbietung all ihrer Kräfte, sie als unglaubwürdig darzustellen, indem sie Widersprüche zu Aussagen, die sie in der Vergangenheit vorgebracht hat, aufdecken. Die Stimmung im Gerichtssaal und bei den Geschworenenen tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid nur den Angeklagten selber aufbieten und hat keine Alternative, als ihn dem Kreuzverhör der Anklage zu überlassen. Nach der Verhandlung erscheint die Lage für Leonard Vole ausweglos und damit seine Hinrichtung unabwendbar.

Am Abend vor der Urteilsverkündung ruft eine merkwürdige, im Gesicht entstellte Frau bei Sir Wilfrid an, die ihm in einer Bahnhofskneipe ein Bündel Briefe von Christine an einen gewissen Max verkauft. In den Briefen schildert Christine, wie sie eine Falschaussage plant, um ihren Mann an den Galgen zu bringen und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial erreicht Sir Wilfrid einen Freispruch durch die Geschworenen. Es kommen ihm jedoch Zweifel, da ihm die Sache "zu glatt" verlaufen sei.

Nach dem Prozess trifft er im Gerichtssaal noch einmal auf Christine. Da tritt eine erstaunliche Wendung ein: Ihre Liebe zu Leonard wird plötzlich deutlich, die sie zuvor überzeugend verheimlicht hatte, um als Zeugin gegen ihn glaubwürdiger zu erscheinen. Sie selbst war es, die am Abend zuvor in Verkleidung Sir Wilfrid die Briefe verkaufte, um trotz ihres Wissens um die Schuld ihres Mannes dessen Freispruch zu erreichen, da sie wusste, dass Leonard schuldig war. Da Leonard wegen derselben Straftat nicht ein zweites Mal angeklagt werden kann, gesteht sie Sir Wilfrid alles. Kurz darauf betritt Leonard den Gerichtssaal und gesteht freimütig die Tat: Dann stellt Leonard überraschend eine junge Frau als seine neue Verlobte vor. Maßlos von ihrem Partner enttäuscht, ersticht Christine ihn in einer Kurzschlussreaktion und wird sofort verhaftet. In der Schlussszene kündigt Sir Wilfrid an, ihre Verteidigung ebenfalls zu übernehmen.

Verweise zu diesem Film:

TV-Verfilmung 2016:

Fernsehausstrahlungen zu diesem Film:

· Do.
20:15-22:10
ORF3  Billy Wilder: Zeugin der Anklage
· Fr.
12:50-14:45
ORF3  Billy Wilder: Zeugin der Anklage
· Mi.
15:45-17:35
· So.
21:40-23:30
· Sa.
13:10-15:00
· So.
01:55-03:50
· Mo.
22:15-00:05
· Di.
04:00-05:55
· So.
04:15-06:05
· Do.
20:15-22:40
· Fr.
00:30-02:25
· Mo.
00:40-02:35
· Sa.
20:15-22:35
· So.
00:30-02:25
· So.
02:35-04:25
SWR  Zeugin der Anklage USA 1957
· Di.
23:25-01:20
· Fr.
22:05-00:20
· Sa.
01:45-03:40
· Mi.
20:15-22:05
· Do.
00:40-02:30
· Mo.
23:40-01:35
NDR  Zeugin der Anklage USA 1957
· Sa.
23:30-01:20
RBB  Zeugin der Anklage USA 1957
· Fr.
22:25-00:17
· Sa.
00:20-02:10
· Sa.
00:00-01:50
SWR  Zeugin der Anklage USA 1957
· Fr.
22:45-00:35
· Mi.
00:30-02:25
NDR  Zeugin der Anklage USA 1957
· So.
20:15-22:40
· Mo.
01:00-02:55
· Di.
04:25-06:15

Externe Links zu diesem Film:

Zeugin der Anklage in der dt. Wikipedia
Zeugin der Anklage in der Internet Movie Database

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