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Das Urteil von Nürnberg

(Judgment at Nuremberg)

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USA , Originalsprache: Englisch
, FSK ab 12

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(Regie)

(Drehbuch)

(Produktion)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)

: Richter Dan Haywood
: Ernst Janning
: Colonel Tad Lawson
: Hans Rolfe
: Frau Berthold
: Irene Hoffman Wallner
: Rudolph Petersen
: Captain Harrison Byers
: Emil Hahn
: Werner Lampe
: Friedrich Hofstetter
: Richter Norris
: Richter Ives
: Major Radnitz
: Brig.Gen. Merrin
: Senator Burkette
: Frau Halbestadt
: Herr Halbestadt
: Hugo Wallner
: Anwalt Dr. Geuter
: Dr. Karl Wieck
: Frau Elsa Lindow
: Pohl, gefangener KZ-Leiter
: Chauffeur Schmidt
: Max Perkins, Reporter
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"Das Urteil von Nürnberg" (Originaltitel "Judgment at Nuremberg") ist ein US-amerikanischer Spielfilm aus dem Jahre 1961, der auf einer wahren Begebenheit beruht. Stanley Kramer produzierte diesen Klassiker des Gerichtsfilms für die United Artists. Die künstlerische Beratung der deutschen Dialog-Fassung lag bei Erich Maria Remarque. Die Welturaufführung fand am 14. Dezember 1961 in der Berliner Kongresshalle statt.

Titel zu diesem Film:

» Das Urteil von Nürnberg
» Judgment at Nuremberg

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Handlung:

Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Juristen des NS-Staates leiten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt worden ist.

Der Ankläger Colonel Tad Lawson lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten Dr. jur. Ernst Janning vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hatten halten müssen.

In den Wochen während der Verhandlung versucht Richter Haywood in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa näher kennen, in der er lebt. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht er herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer von Schweigen.

Im Prozess sagt zunächst Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch, seine Glaubwürdigkeit im Kreuzverhör zu erschüttern.

Der Hilfsarbeiter Rudolf Petersen berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen geistig minderbemittelt sei und dass Menschen aus diesem Personenkreis auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden.

Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman aus, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein fälschlicherweise von Dr. Ernst Janning wegen einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen "Rassenschande" zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. (Dieser Fall orientiert sich an dem historischen Fall von Leo Katzenberger.)

Der Verteidiger Rolfe versucht, ihre Zeugenaussage zu erschüttern, indem er im Kreuzverhör zu beweisen versucht, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen mit ihr gehabt hätte, so also den Straftatbestand der "Rassenschande" erfüllt hatte. Als die Zeugin in Tränen ausbricht, weil Rolfe sie scharf angreift, ergreift Dr. Ernst Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.

Er begibt sich anschließend in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend als Mittel für patriotische Ziele in Kauf genommen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen den Freund Irene Hoffmans schon vor Beginn des Verfahrens das Todesurteil festgelegt zu haben.

Kurz vor der Urteilsfindung verhängt die Sowjetunion die Blockade über Berlin. Die Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der Deutschen brauchen werde. Richter Haywood strebt jedoch ein gerechtes und strenges Urteil an. Er verurteilt, zusammen mit dem Beisitzer Norris, die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Beisitzer Ives erklärt in einem Minderheitenvotum, dass er die Angeklagten aus formaljuristischen Gründen freigesprochen hätte.

Der Verteidiger Rolfe, der Haywood nach dem Prozess noch einmal aufsucht, schließt mit diesem eine Wette ab, dass die Verurteilten in fünf Jahren ohnehin wieder frei sein würden.

Der Film endet mit einem Besuch Haywoods in der Zelle Jannings. Janning versichert dem Richter, dass er ein gerechtes Urteil gesprochen habe. Er möge ihm aber glauben, dass er - Janning - die Massenmorde nicht gewollt habe. Haywood antwortet, dass Janning bereits mit der ersten wissentlichen Verurteilung eines Unschuldigen daran beteiligt war.

Fernsehausstrahlungen zu diesem Film:

· Sa.
20:15-23:10
ORF3  Das Urteil von Nuernberg (ORF III Spezial)
· So.
01:45-04:40
ORF3  Das Urteil von Nuernberg (ORF III Spezial)
· Sa.
00:05-03:00
· Fr.
22:25-01:15

Externe Links zu diesem Film:

Das Urteil von Nürnberg in der dt. Wikipedia
Das Urteil von Nürnberg in der Internet Movie Database

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