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Der Mord, der nie verjährt

(Der Mord, der nie verjährt)

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DDR , Originalsprache: Deutsch

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(Regie)

(Drehbuch)
(Drehbuch)
(Drehbuch)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)

: Landgerichtsrat
: Herr mit Gamsbart
: Noske
: Schöffe
: Richter
: Reichsgerichtsrat
: Reichsgerichtsrat
: Reichsgerichtsrat
: Reichsgerichtsrat
: Präsident
: Dienstmädchen
: Zwischenrufer
: Zwischenrufer
: Zwischenrufer
: Redner
: Lamprecht
: Meister
: Senatspräsident
: Geschäftsführer
: Frau Lautenberg
: Ruch
: Herr Lautenberg sen.
: Wegmann
: Anna Bälger
: Generalstaatsanwalt
: Verteidiger
: Gerichtsvorsitzender
: Bornstein
: Deepenthal
: Oberst von Winsen
: Lautenberg
: Hofmann
: Basseler
: Kurtzig
: Schregel
: Hauptmann Pflugk-Harttung
: Kapitänleutnant Pflugk-Harttung
: Vogel
: Liepmann
: Runge
: Pabst
: Jörns
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"Der Mord, der nie verjährt" ist ein deutscher Spielfilm des Jahres 1968 aus dem DEFA-Studio für Spielfilme von Wolfgang Luderer.

Titel zu diesem Film:

» Der Mord, der nie verjährt

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Handlung:

Der Referendar Lautenberg betritt im Jahr 1929 das Schöffengericht in Berlin-Mitte, um hier seine Ausbildung anzutreten. Der für ihn zuständige Staatsanwaltsrat hat gerade die Anklagevertretung in einer Sache übernommen, die nach seinen Worten, alles andere als schön ist. Er vertritt den Reichsanwalt Paul Jörns als Nebenkläger gegen den Herausgeber der Zeitschrift Das Tage-Buch, der hier wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt ist. In einem Artikel der Zeitschrift wurde die Eignung Jörns für das Amt des Reichsanwalts angezweifelt, da er als damaliger Kriegsgerichtsrat in der Garde-Kavallerie-Schützen-Division im Jahr 1919 bei der Aufklärung der Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht die Mörder begünstigt hat.

Rückblickend zeigt der Film die Geschehnisse aus dem Jahr 1919. Im Berliner Hotel " Eden" am Kurfürstendamm befindet sich das Hauptquartier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division unter dem Kommando von Generalleutnant Heinrich von Hofmann. Am 15. Januar 1919 betritt der Erste Generalstabsoffizier Waldemar Pabst dessen Zimmer, um ihm mitzuteilen, daß Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin-Wilmersdorf verhaftet wurden und sich auf dem Weg ins Hotel befinden. Hauptmann Pabst erhält den Befehl, die Offiziere zu bestimmen, die als Transportführer die Gefangenen in die Gefängnisse bringen sollen, wobei zu verhindern ist, daß diese dort lebend eintreffen. Kapitänleutnant Horst von Pflugk-Harttung und Leutnant Rudolf Liepmann fahren mit Karl Liebknecht, der durch den Jäger Otto Runge bereits am Hotelausgang mit einem Gewehrkolben schwer verletzt wird, in den Tiergarten, wo Liebknecht angeblich auf der Flucht von Leutnant Liepmann erschossen wird. Oberleutnant Kurt Vogel übernimmt den Transport von Rosa Luxemburg, die ebenfalls von Otto Runge mit dem Gewehrkolben zusammengeschlagen wird. Noch im Auto wird sie aus nächster Nähe erschossen und anschließend in den Landwehrkanal geworfen.

In der Gerichtsverhandlung gelingt es, durch die Aussagen von Zeugen, die Schuldhaftigkeit des Reichsanwalts Jörns an der Verhinderung der Aufklärung der Morde an den beiden Kommunisten nachzuweisen. Das beginnt mit der Vernehmung des ehemaligen Kriegsgerichtsrats der Garde-Kavallerie-Schützen-Division Dr. Kurtzig, der zehn Jahre zuvor in seiner Funktion abgelöst und durch Jörns ersetzt wird. Kurtzig sind mehrere Ungereimtheiten bei der Durcharbeitung des Falles aufgefallen, weshalb er gegen den Oberleutnant Vogel und Kapitänleutnant von Pflugk-Harttung Haftbefehle erlässt. Deshalb verliert er die Zuständigkeit für diesen Fall und Jörns erste Amtshandlung ist die Freilassung der beiden Gefangenen zu veranlassen. Auch die Zeugen Wegmann und Ruch, die ebenfalls im Jahr 1919 vom Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrates Groß-Berlin als Beisitzer dem Kriegsgerichtsrat Jörns zugeordnet wurden bestätigen, wie sie bei der Aufklärung des Falles ständig von Jörns nur behindert wurden.

Der Referendar Lautenberg bekommt immer mehr Zweifel an der fairen Durchführung der Verhandlung. Dazu tragen auch die Gespräche zwischen Jörns und dem Staatsanwaltsrat bei, denen er zeitweise beiwohnen kann. So vernimmt er auch, auf welchen Wegen der Jäger Otto Runge vor den Fängen der Justiz versteckt wird, um für eventuelle Aussagen nicht zur Verfügung zu stehen. Auf Grund der Initiative Lautenbergs gelingt es aber trotzdem Otto Runge, der jetzt unter einem anderen Namen lebt, aufzufinden und ihn zu einer Zeugenaussage vor dem Gericht zu bewegen. Seine Aussage bestätigt die Vermutung, daß er den Befehl von höherer Stelle erhalten hat, Liebknecht und Luxemburg mit dem Gewehr ernsthaft zu verletzen und daß es keine Volksmassen gab, die denen die Verletzungen zufügten. Er gibt zu, daß alle seine Angaben bei der Gerichtsverhandlung 1919 diesbezüglich falsch waren. Auch Leutnant Liepmann wird als Zeuge vernommen und bestätigt, daß er Karl Liebknecht auf Befehl erschossen hat.

Der Angeklagte Bornstein von der Zeitschrift "Das Tage-Buch" wird freigesprochen, da die in dem Artikel erwähnten Vorwürfe gegen den Reichsanwalt Jörns keine Beleidigung und üble Nachrede darstellen. Der Referendar Lautenberg wird aus dem Justizdienst entlassen.

Externe Links zu diesem Film:

Der Mord, der nie verjährt in der dt. Wikipedia
Der Mord, der nie verjährt in der Internet Movie Database

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