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Der Ochse von Kulm

(Der Ochse von Kulm)

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DDR , Originalsprache: Deutsch

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(Regie)

(Drehbuch)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)

: Alois Tipfele
: Resel
: Bürgermeister
: Therese
: Meierhofbauer
: Waaghuber
: Schneidzwirbel
: Richter
: Heckenberger
: Sekretärin des Staatsanwaltes
: Amerikanerin
: 1. Amerikaner
: 2. Amerikaner
: 3. Amerikaner
: Gefängnispförtner
: Beamter
: Chef des Liegenschaftsamtes
: Gewerbeamtsleiter Schnepfinger
: Gendarm Kranzel
: Knüpfel
: Chef des Landwirtschaftsamtes
: Lachmann
: Meierhofbäuerin
: Polizeipräsident
: Postbote
: Gemeindediener
: Polizeiinspektor
: Bauer Sachs
: Schmied
: Alter Mann
: Gendarm
: Polizist
: Knecht
: Bäuerin
: Bäuerin
: Bauer
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"Der Ochse von Kulm" ist eine deutsche Filmkomödie der DEFA von Martin Hellberg aus dem Jahr 1955. Sie beruht auf dem gleichnamigen Roman von Walter Karl Schweickert, der auch das Drehbuch verfasste.

Titel zu diesem Film:

» Der Ochse von Kulm

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Handlung:

Es ist der Tag, an dem Alois seine Geliebte Resel heiraten will. Kurz vor dem Gang zum Altar erfährt Resel jedoch, daß sie das Erbe der Tante - immerhin dreißig00 Mark - nur antreten darf, wenn sie einen Beamten heiratet. Alois ist jedoch Viehhalter. Resel glaubt, Alois wolle sie nun nicht mehr zur Frau, hatte beide doch auf das Geld aus der Erbschaft gehofft. Alois kauft sich unterdessen vom Meierhofbauern den Ochsen Hansel, der über 700 Mark kosten soll. Als er vom Kauf zu Resel zurückkehrt, um sie zur Kirche zu bringen, berichtet sie ihm weinend vom Testament der Tante. Alois wiederum glaubt, sie wolle ihn nicht heiraten, weil er kein Beamter sei und sie so das Geld verliere. Nachdem sich beide Vorwürfe gemacht haben, erkennen sie, daß sie auf das Geld verzichten wollen. Sie begeben sich zur Kirche. Ein Nachteil hat die verlorene Erbschaft: Alois kann den Ochsen Hansel nicht bezahlen. Daher bittet er den Meierhofbauern, das Tier zurückzunehmen, doch bietet ihm der Bauer nur einen niedrigeren Preis an. Es kommt nicht zur Klärung der Besitzverhältnisse, sieht die kleine Hochzeitsgruppe doch, daß Hansels Weidengatter offensteht. Hansel selbst steht mit anderen Ochsen und Kühen auf der Straße. Grund für das Vorkommnis ist eine Gruppe Amerikaner, die mit ihrem Wagen auf die Weide gefahren sind und dort picknicken. Der Meierhofbauer ist außer sich vor Wut, doch beachten die Amerikaner den tobenden Bauern nicht. Kurzerhand hetzt Alois den Ochsen Hansel auf die Gruppe und die Amerikaner rennen panisch auseinander und verstecken sich. Die Militärpolizei greift ein und Alois wird als Besitzer des Tieres verhaftet, gelingt es dem Meierhofbauern doch, sämtliche Besitzrechte zu verleugnen. Die Braut kehrt ohne Bräutigam zurück.

Wenig später findet die Verhandlung statt. Alois gelingt es während des Verhörs, dem Meierhofbauern den im Preis gesunkenen "politischen Ochsen" für 500 Mark abzukaufen. Da der Ochse nun wirklich ihm gehört, muß er auch für dreißig Tage ins Gefängnis. Resel ist unterdessen empört, daß sie nicht zur Verhandlung vorgeladen wurde. Sie glaubt, daß das Gericht denkt, daß sie für den Ochsen sorgen werde, und bringt das Tier in den Gefängnishof. Hier gebärdet sich Hansel bald wild und der frisch inhaftierte Alois wird angewiesen, erst den Ochsen außerhalb der Gefängnismauern unterzubringen, bevor er seine Haftstrafe antreten darf. Alois sucht mit Hansel verschiedene Ämter auf, die sich nicht zuständig fühlen. Am Ende wird er an seine Gemeinde verwiesen. Hier ist man zwar erfreut, ihn zu sehen, lehnt jedoch auch eine Unterbringung des Ochsen ab. So kommt es, daß Staatsanwalt und Gefängnisdirektor am Ende einen Sonderentschluss fassen, den der entscheidungsbefugte Schneidzwirbel in betrunkenem Zustand unterschreibt: Der Gefangene Alois wird zu Außendienst bei Viehhalter Alois verurteilt, muß dreißig Tage dessen Ochsen hüten und seine Felder pflügen. Tierhalter Alois wiederum muß den Gefangenen beaufsichtigen, ihm aber auch Kost und Logis geben. Damit keine Fluchtgefahr besteht, muß Häftling Alois während seiner Haftarbeitszeit Gefangenenkleidung tragen. Alois ist amüsiert. Die dreißig Tage vergehen mit kleineren Schwierigkeiten. Am Ende erscheint Alois im Gefängnis und übergibt dem Direktor eine Rechnung. Er verlangt fast 580 Mark für die Unterbringung und Verpflegung des Häftlings Alois, inklusive neuer Zahnfüllung und neuem Bett, könne es ihm als Viehhalter doch nicht zugemutet werden, mit einem politischen Gefangenen ein Bett zu teilen. Die Beamten sind entsetzt. Alois ergänzt, daß er zudem als Gefangenenaufpasser für dreißig Tage im Staatsdienst gestanden habe und damit ebenfalls Beamter gewesen sei. Zwar verzichte er auf Gefahrenzulage und andere Dinge, wolle jedoch sein Beamtensein schriftlich bestätigt haben. Die Obrigkeit gibt nach, will sie doch verhindern, daß der Fall Alois publik wird. Alois kann nun endlich Resel heiraten. Als Beamter a.D. hat er zudem Anspruch auf das Erbe der Tante und kann von dem Geld Ochse Hansel kaufen.

Externe Links zu diesem Film:

Der Ochse von Kulm in der dt. Wikipedia
Der Ochse von Kulm in der Internet Movie Database

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