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Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten

(Présumé coupable)

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Frankreich, Belgien , Originalsprache: Französisch
, FSK ab 16

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(Regie)

(Drehbuch)
(Drehbuch)
(Drehbuch)
(Drehbuch)

(Produktion)

(Kamera)

(Schnitt)

: Alain Marécaux
: Anwalt Hubert Delarue
: Edith Marécaux
: Richter Burgaud
: Thessy, Alains Schwester
: Myriam Badaoui
: Staatsanwalt
: Alain Marécaux' Vater
: Aurélie Grenon
: Thomas Marécaux
: Sébastien Marécaux
: Cécilé Marécaux
: Jimmy Delay
: Präsident der Kammer der Gerichtsvollzieher
: Polizist bei erster Vernehmung
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"Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten" bzw. schlicht "Haftbefehl" (Originaltitel "Présumé coupable", weltweit englisch "Guilty") ist ein belgisch-französisches biographisches Kriminaldrama von Vincent Garenq aus dem Jahr 2011. Es spielen u.a. Philippe Torreton, Wladimir Yordanoff, Noémie Lvovsky, Raphaël Ferret und Michelle Goddet. · Der Film beruht auf einem wahren Fall, der als Outreau-Affäre und einer der größten Justizskandale des 21. Jahrhunderts in Frankreich bekannt wurde.

Titel zu diesem Film:

» Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten
» Présumé coupable
» Haftbefehl
» Guilty

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Handlung:

Alain Marécaux ist Gerichtsvollzieher und arbeitet zu viel, was gelegentlich zu Spannungen mit seiner Frau Edith führt. Beide haben drei Kinder: Tochter Cécilé, die Jüngste, Sébastien und den ältesten Sohn Thomas. Eines Nachts werden Alain und Edith von der Polizei geweckt. Beide werden wegen Vergewaltigung Minderjähriger festgenommen, ein Vorwurf, den Alain als absurd empfindet. Bei der ersten Befragung durch die Polizei soll er zugeben, homosexuell zu sein. Zudem wird ihm in Aussicht gestellt, mit einem Geständnis für die Freilassung seiner Frau sorgen zu können. Er beharrt auf seiner Unschuld. Nach ersten Nächten in Untersuchungshaft lernt er seinen Anwalt Hubert Delarue kennen. Er erfährt nach und nach die Zusammenhänge. Über ein Dutzend Personen sollen laut Aussage einer Mutter einem Pädophilenring angehören und die Kinder ebendieser Frau und einer Nachbarin vergewaltigt haben. Alain kennt die Frau nicht, glaubt aber, dass ihr Sohn mit seinem Sohn Sébastien in eine Klasse ging. Für Alain erschwerend kommt hinzu, dass auch der kaum schulpflichtige Sébastien ihn bei der Befragung des unsittlichen Berührens bezichtigt hat. Alain kann sich weder die Anlage noch die Aussage seines Sohne erklären. Obwohl keinerlei Beweise gefunden werden können, die die Aussage der Ankläger bestätigen würden, lässt der junge Richter Burgaud eine Verlängerung der Untersuchungshaft zu.

Im Gefängnis erhält Alain Besuch von seiner Schwester, die ihm mitteilt, dass seine Kinder in Pflegefamilien untergebracht wurden. Bei einer ersten Befragung der ihn anklagenden Frauen Myriam Badaoui und Aurélie Grenon verstricken sich beide in Widersprüche, was dem Richter erst auffällt, als Alains Anwalt ihn darauf aufmerksam macht. Obwohl die Angaben der beiden Frauen zu Alains Kleidung nicht verifiziert werden können, bleiben Alain und seine Frau in Haft. Beide haben sich jedoch bei der Hausbegehung kurz sehen können, was ihnen Kraft gibt.

Eines Tages erscheint während der Besuchszeit nicht seine Schwester im Gefängnis, sondern der Präsident der Kammer der Gerichtsvollzieher. Er hat alle Klienten Alains benachrichtigt und auf die Unschuldsvermutung hingewiesen, rät Alain jedoch, seine Praxis zu schließen und seinen Rücktritt einzureichen. Alain willigt ein. Inzwischen sind einige Monate seit Beginn der Untersuchungshaft vergangen. Kurz nach Silvester erfährt Alain, dass seine Mutter verstorben ist. Sie hatte nach der Verhaftung Alains das Reden und Essen eingestellt. Alain erfährt vom Tod kurz vor einer Befragung durch Richter Burgaud. Dieser ist zu keiner Empathie fähig, als er den gegen die Tränen ankämpfenden Alain - auch zu seiner Mutter - befragt. Aufgrund des emotionalen Stresses wird Alain in eine Psychiatrie verlegt und später in ein Gefängnis, wo er sich die Zelle nur noch mit einem weiteren Insassen teilen muss. Alain schluckt in seiner Verzweiflung eine Überdosis Medikamente, kann jedoch gerettet werden. Er erfährt, dass seine Frau auf Bewährung entlassen wurde. Er selbst muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Sein ältester Sohn Thomas, der immer größere Probleme hat, mit den Geschehnissen umzugehen, geht freiwillig ins Heim. Nach einem weiteren Selbstmordversuch, der Nachricht, dass Edith einen anderen Mann kennengelernt hat und sich von ihm trennen wird, sowie 20 Monaten Haft tritt Alain schließlich in den Hungerstreik. Er setzt die wichtigsten Politiker von seinem Entschluss in Kenntnis. Durch die Nahrungsverweigerung verliert Alain rapide an Gewicht und wird schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert. Als er bereits kaum noch reden kann, ergeht der Beschluss, ihn bis zur Gerichtsverhandlung unter Auflagen freizulassen. Mühsam lernt Alain in der Folgezeit wieder Laufen und Essen. Er verbringt die Zeit bis zur Verhandlung bei seiner Nichte und ihren drei Kindern. Bei der Familienrichterin stimmt er aufgrund seiner eigenen Lage zu, die beiden jüngeren Kinder seiner Frau zu überlassen, die jedoch aufgrund der Traumatisierung der Kinder darauf besteht, das Besuchsrecht des Vaters vorerst auszusetzen. Alain klagt die Richterin an, für die Zerrüttung seiner Familie verantwortlich zu sein.

Bei der Gerichtsverhandlung verwickelt sich Myriam Badaoui in Widersprüche. Jimmy, der angeblich von den mehr als ein Dutzend von Myriam Beschuldigten vergewaltigt wurde, kann bei der Befragung nicht einmal Alain identifizieren, der angeblich einer der Haupttäter war. Mitten in Jimmys Vernehmung bittet Myriam um das Wort. Sie gesteht, gelogen zu haben. Alle von ihr Beschuldigten sind unschuldig, da nur sie, ihr Mann und das Nachbarspaar ihre eigenen Kinder missbraucht haben. Am Ende werden einige der von Myriam Beschuldigten dennoch zu Haftstrafen verurteilt, darunter auch Alain wegen sexuellen Missbrauchs seines Sohnes. Er versucht erneut, sich das Leben zu nehmen. Erst im Dezember 2005 kommen die zu Unrecht Angeklagten endgültig frei. Im Jahr 2007 wird Alain erneut als Gerichtsvollzieher in den Staatsdienst aufgenommen. Richter Burgaud wird als einziger Vertreter der Justiz infolge des Prozesses belangt.

News zu diesem Film:

  • Di. 31.10.2017 12:25:
    Das belgisch-französische biographische Kriminaldrama "Haftbefehl" von Vincent Garenq aus dem Jahr 2011 mit Philippe Torreton, Wladimir Yordanoff, Noémie Lvovsky u.a. läuft am Donnerstag, 2. November 2017, als Free-TV-Premiere auf 3sat.

Fernsehausstrahlungen zu diesem Film:

· Do.
22:25-00:00
3sat  Free-TV-Premiere
· Do.
22:25-00:00
3sat  Haftbefehl
· Sa.
22:00-23:35
· Mo.
00:55-02:30
· Di.
22:50-00:25

Externe Links zu diesem Film:

Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten in der dt. Wikipedia
Haftbefehl - Im Zweifel gegen den Angeklagten in der Internet Movie Database

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