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Kurzer Prozess

(Kurzer Prozess)

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Deutschland , Originalsprache: Deutsch
, FSK ab 16

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(Regie)

(Drehbuch)
(Drehbuch)

(Produktion)

(Musik)

(Kamera)

(Schnitt)

: Bezirksinspektor Pokorny
: Karin Nieburg
: Polizeirat Wolfert
: Fräulein Schebesta
: Ministerialrat Gassinger
: Wokupetz
: Frau Nagler
: Herr Nagler
: Frau Janisch
: Oberwachmann Janisch
: Vogel
: Raimond Höfler
: Stefanitsch
: Robert Sandner
: Heinrich Sandner
: Lackner
: Brenner
: Lieblein
: Frau Zwintsala
: Herr Obermüller
: Richter
: Kellner
: Zeuge
: Wirt
: Junger Mann im Schwimmbad
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"Kurzer Prozess" ist ein deutscher Kriminalfilm aus dem Jahr 1967, der unter der Regie von Michael Kehlmann entstand. Die Uraufführung fand am 24. November 1967 in München statt. Der Film basiert auf Motiven des Romans "Kurzer Prozess" (Originaltitel "Investigations are Proceeding") von Jeffrey Ashford aus dem Jahr 1961 (Deutsche Ausgabe von 1964).

Titel zu diesem Film:

» Kurzer Prozess

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Handlung:

Bezirksinspektor Pokorny wurde vor einiger Zeit von Wien in das - fiktive - oberösterreichische Mühlstadt versetzt, nachdem er im Dienst einen Tatverdächtigen tätlich angegriffen hatte. Dort muss er sich, wie er sagt, "mit idiotischen G'scherten abgeben, die sich gegenseitig die Hendln stehlen." Kurzer Prozess wurde nun dem Polizisten Oberwachmann Janisch gemacht, der für einen Raubüberfall auf das Postamt in Litzelsdorf für sieben Jahre ins Zuchthaus muss. Seine Kollegen trauen ihm diese Tat nicht zu und versuchen, die wahren Täter zu fassen. Zeitgleich müssen sie sich mit einer Vielzahl von weiteren Fällen beschäftigen.

So ermitteln sie im Mordfall des 13-jährigen Walter Nagler und in der Vermisstensache Eduard von Hartenbach, der von seiner Stieftochter, der Schauspielerin Karin Nieburg, gesucht wird. Nach einigen Rückschlägen kann der Mord an Walter Nagler dem von Beginn an verdächtigen trunksüchtigen Vater des Buben nachgewiesen werden. Seine Ehefrau schildert nach anfänglichem Schweigen eindringlich das Tatgeschehen. Auch im Fall von Hartenbach wird nach dem Auffinden der Leiche des Vermissten auf dem Grundstück seiner Villa zunächst wegen Mordes ermittelt. Doch der Befund der Gerichtsmedizin stellt eindeutig eine natürliche Todesursache fest. Pokorny ermittelt in diesem Fall allerdings weiter, da im Zuge der Ermittlungen festgestellt wurde, dass Oberwachmann Janisch, ohne es zu wissen, die beiden Hausangestellten, die Gebrüder Sandner, bei dem Vergraben der Leiche beobachtet hat. Diese hatten zuvor in Zürich einen Kassenboten überfallen und die Beute unter dem Namen Eduard von Hartenbachs bei der Mühlstädter Raiffeisenbank deponiert.

Um den Koffer mit der Beute auch nach dem plötzlichen, natürlichen Tod von Hartenbachs herausgegeben zu bekommen, musste sein Tod zunächst unbemerkt bleiben. Aus diesem Grund wurde Janisch durch den ihm zur Last gelegten Überfall auf das Postamt, den in Wahrheit die Brüder Sandner verübt haben, aus dem Verkehr gezogen. Janisch wird freigelassen und Pokorny kann die Gebrüder Sandner durch Hilfe seines Unterweltfreundes Wokupetz, der ihm aus Anhänglichkeit von Wien nach Mühlstadt gefolgt ist und ihn dort begleitet, fassen und überführen.

Externe Links zu diesem Film:

Kurzer Prozess in der dt. Wikipedia
Kurzer Prozess in der Internet Movie Database

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